Wer Informationen von nordrhein-westfälischen Behörden erhalten möchte, muss einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellen. Bei Ablehnung bleibt nur der Weg vor Gericht. Allerdings haben die beiden Gerichtsentscheidungen das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium bisher nicht dazu veranlasst, Angaben zum Nachtflugverbot am Düsseldorfer Flughafen zu machen. Gleichzeitig droht den Behörden bei einer weiteren Verweigerung der Auskunft sogar ein Bußgeld von 10.000 Euro. Das NRW-Verkehrsministerium ist damit die „Heimlichtuer des Monats“ des Transparenzbündnisses „NRW blickt durch“ von Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW, Offene Kommunen NRW und Transparency Deutschland.
Das Bündnis „NRW blickt durch“ vergibt seit April 2014 in unregelmäßigen Abständen den Titel „Heimlichtuer des Monats“. Das Transparenzbündnis vergibt diesen Titel öffentlichen Einrichtungen in NRW, die durch Informationsverweigerung auffallen oder in der Öffentlichkeit Transparenzlücken in ihrem Handeln aufweisen. Im Februar 2014 hat das Bündnis dem NRW-Landtag einen Entwurf für ein Transparenzgesetz vorgelegt. Ziel der Initiative ist es, Länder und Kommunen zu verpflichten, wichtige Dokumente im Internet frei verfügbar zu machen. Bürgerinnen und Bürger sollen daher einfachen Zugang zu fundierten Informationen haben.