Es ist beschlossen und nimmt in der Umsetzung an Fahrt auf: Die anstehende Umsetzung von 18 Portalverbünden und des Onlinezugangsgesetzes werden Bund, Länder und Kommunen in Deutschland in den kommenden fünf Jahren beschäftigen. Zeit auch für die Community, sich intensiver mit der Aufgabe zu befassen.
Dem Bund ist der Portalverbund so wichtig, dass dafür sogar das Grundgesetz geändert wurde. Der Bund hat mit der Grundgesetzänderung im Juni 2017 die Gesetzgebungskompetenz für den übergreifenden IT-Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen erhalten.
Das Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger aber auch Unternehmen, Verwaltungsdienstleistungen aller Behörden in Bund, Land und Kommune online erledigen können. Ein Klick und alles ist erledigt, so die Grundidee. Dazu sollen die Nutzer ein Benutzerkonto erhalten, welches diesen Zugang von überall her ermöglicht. Zur Identifizierung wird der elektronische Personalausweis genutzt oder auch der Benutzername und eine Passwortkombination.
Zudem findet sich auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung der CDU/CSU/SPD ein politisches Versprechen für die Einführung eines Bürgerkontos. Hier heißt es auf Seite 153 unter der Rubrik „Moderne Verwaltung“: „Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf Wunsch die Möglichkeit haben, einen einheitlichen Stammdaten-Account, ein sogenanntes Bürgerkonto zu verwenden, um die Kommunikation mit der Verwaltung zusätzlich zu vereinfachen. Zur elektronischen Identifizierung soll der neue elektronische Personalausweis genutzt werden. Das Bürgerkonto kann zum digitalen Dokumentenpostfach erweitert werden.“
Gründe genug, um tiefer in die Materie einzusteigen.
Mit dem Portalverbund werden die Weichen für die kommenden 50 Jahre der digitalen Infrastruktur geschaffen – sagt Prof. Dr. Jörn von Lucke, Direktor Lehrstuhl für Verwaltungs- und Wirtschaftsinformatik The Open Government Institute (TOGI) in Friedrichshafen und Mitglied im Netzwerk Open Government Partnership, Netzwerk Deutschland. Damit einher gehe die Zentralisierung alles IT-Verfahren beim Bund. Auf lange Sicht binden sich also die Länder und Kommunen an den Bund, die zuständige Behörde wird im Portal nicht mehr hinterlegt. Es ist also unerheblich für den Nutzer „da draußen“, wer zuständig ist. Nach innen bedeutet das allerdings eine starke Bindung an den Bund und eine Ausweitung dessen Hoheit ungeachtet der Aussage des IT-Planungsrates, dass die Zuständigkeiten unangetastet bleiben.
Damit stellt sich zugleich die Frage, wie weit der Grundgedanke des Föderalismus greift, oder ob mit der neuen Infrastruktur auf lange Sicht eine Machtverschiebung verbunden ist, deren Tragweite noch nicht absehbar ist. Insbesondere ist dies eine Frage und Überlegung, die die kommunale Selbstverwaltung berührt und angesichts der Forderung nach Strategien des Open Government zu hinterfragen ist.
Zur Lektüre ist daher u.a. der Beitrag von Prof. von Lucke im neuen Newsletter des TOGI empfohlen, Kapitel 4. „Einige Anmerkungen zum Onlinezugangsgesetz und Portalverbund“
Zugleich sind auch folgende Charts zur Lektüre sehr empfehlenswert:
- Herausforderung Portalverbund – Anmerkungen aus der Wissenschaft; Prof. Jörn von Lucke
- Aktuelles vom Portalverbund; 6. Fachkongress des IT-Planungsrats 17. April in Weimar Jörg Bräutigam und Frank-Rüdiger Srocke Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat O9
Die Diskussion besonders auf kommunaler Ebene dürfte nun spannend werden. Wir freuen uns darauf und bieten ausreichend Zeit und Raum auch zur Diskussion auf unserem jährlichen Barcamp am 17. und 18. November von #OffeneKommunen.NRW Institut e.V. in Wuppertal.