Ein weiterer wichtiger Schritt ist vollbracht: Die Bundesregierung hat den von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vorgelegten ersten nationalen Aktionsplan (NAP) im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (OGP) beschlossen. Erarbeitet wurde der Aktionsplan mit Hilfe zahlreicher Akteure aus der Zivilgesellschaft. Auch wir als zivilgesellschaftliches Netzwerk von #OffeneKommunenNRW waren daran beteiligt. Darüber haben wir immer auch gebloggt.
Mit dem Aktionsplan unternimmt die Bundesregierung wichtige Schritte, um bürgerschaftliche Teilhabe zu stärken. Die darin vorgesehenen Aktivitäten ermöglichen neue Wege für mehr Transparenz, offene Innovation und Effektivität von Regierungen und Verwaltungen zu gestalten – und berühren damit also unsere genuinen Forderungen. Der Aktionsplan wird nun zwei Jahre Zeit zur Umsetzung haben und umfasst insgesamt 15 Verpflichtungen mehrerer Bundesressorts. Hier finden sich u.a. die Umsetzung internationaler Transparenz-Standards im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und im Rohstoffsektor sowie (ein Segen) die Förderung der Bereitstellung frei zugänglicher Daten der Behörden, also Open Data (Offene Daten).
1. Aktionsplan zur Teilnahme an #OGP verabschiedet: Grundstein für offenes Regierungs- & Verwaltungshandeln. #ogpde https://t.co/COTqrLoMBM pic.twitter.com/4hfDeaqCUY
— BMI (@BMI_Bund) 16. August 2017
Den 1. Nationalen Aktionsplan Open Government Deutschland kann man hier einsehen, er umfasst insgesamt 34 Seiten und 15 konkrete Verpflichtungen. Die bis jetzt eingegangenen Verpflichtungen lauten:
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- Verpflichtung 1: Schaffung von Rahmenbedingungen für die OGP
- Verpflichtung 2: Umsetzung von Open Data in die Verwaltungspraxis
- Verpflichtung 3: Förderung des Open-Data-Umfeldes Verpflichtung 4: Besserer Zugang und einfache Nutzung von Geoinformationen
- Verpflichtung 5: Finanztransparenz – Implementierung des EITI-Standards
- Verpflichtung 6: Transparenz in der Entwicklungspolitik
- Verpflichtung 7: Open Data für intelligente Mobilität
- Verpflichtung 8: Stärkung der Bürgerbeteiligung bei Umwelt und Stadtentwicklung
- Verpflichtung 9: ElterngeldDigital / Digitalisierung familienbezogener Leistungen
- Verpflichtung 10: Wissensnetz für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intersexuelle bzw. -geschlechtliche Menschen
- Verpflichtung 11: Initiative Lokale Bündnisse für Familie
- Verpflichtung 12: Monitoring der Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen, in Gremien der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Verpflichtung 13: Förderung des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen („Open Access“)
- Verpflichtung 14: Das Wissenschaftsjahr 2018 – Arbeitswelten der Zukunft
- Verpflichtung 15: Bundeswettbewerb „Zusammenleben Hand in Hand“.
Musik liegt im Detail
Die Verpflichtungen sehen auf den ersten Blick nicht spektakulär aus – aber sie sind in einem mehrmonatigen Prozess zwischen den Bundesressorts und dem Arbeitskreis der Zivilgesellschaft entstanden. Eine Mammutaufgabe, die in ihren Auswirkungen nicht zu unterschätzen ist. Hier sind sich Akteure, Institutionen und Ressorts auf eine Art und Weise begegnet, wie dies bisher eher unüblich war: offen, aushandelnd und wertschätzend in dem Bestreben, gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen. Es bleibt noch sehr vieles zu tun – aber das Wissen übereinander ebnet den Weg für mehr offene Staatskunst. Zum Vergleich möchten wir daher auch nochmal darauf hinweisen, dass die Liste der Vorschläge, wie wir als Arbeitskreis Open Government im März 2017 eingereicht hatten, sehr viel länger war. 270 Vorschläge umfasst die Ursprungssammlung, die aber nun nicht alle gleichermaßen berücksichtigt wurden. Teilweise werden die Anregungen bereits umgesetzt oder sind mittlerweile Thema geworden, teilweise sind hiermit aber auch umfassende Veränderungen angeregt, die noch nicht angegangen werden (können).
In den 270 Vorschlägen liegt Zukunftsmusik für die Gestaltung von Politik, sie sind und bleiben Baustellen für die weitere Ausgestaltung der künftigen Arbeit. Überlegungen zu freier open source Software, einer offenen Gesundheitspolitik oder stärkere Haushaltstransparenz wie eine offene Vertragsvergabe spielen leider im ersten deutschen Aktionsplan keine vorrangige Rolle. Auf die Aufnahme von Themen mit Gesetzesänderungsbedarf wurde zudem verzichtet. Der Grund ist naheliegend: Darüber wird die nächste Bundesregierung nach der Bundestagswahl 2017 entscheiden. Es wird damit auch sehr deutlich: Der Prozess um die Verankerung von Open Government ist gerade erst angefangen. Zurückzudrehen ist der Prozess nicht mehr.
Open Government ist auf dem politischen Radar angekommen.
Eine der ganz großen Aufgaben wird sein, den Brückenschlag von der Bundesebene hin zu den Ländern und vor allem in die Kommunen zu meistern. NRW ist mit seiner Open-Strategie ein gutes Stück weit fortgeschritten. Wir als zivilgesellschaftliches Netzwerk arbeiten weiter daran, dass auch die nächsten konkreten Schritte folgen. Wir möchten, dass es mehr Kommunen werden, die Open Government in ihrem Tun verankern. Fakt ist auf jeden Fall: Es geht weiter. Bereits bei der Erstellung des 2. Nationalen Aktionsplans sollen der föderale Charakter Deutschlands berücksichtigt und die Landes- und Kommunalverwaltungen in den OGP-Prozess einbezogen werden. Bis dahin stricken wir weiter. Eine Sache können wir allen Lesern schon jetzt und hier ans Herz legen – unser OpenGovernmentManifest NRW kann man immer noch unterzeichnen. Je mehr, desto besser:
Das Open Government Manifest NRW hat seit seiner Veröffentlichung im Frühjahr 2016 nicht an Aktualität verloren. Kann man noch unterzeichnen https://t.co/olrpzMXCRp — Offene Kommunen.NRW (@OKNRW) 17. August 2017