Es sind zwei Meilensteine, die 2016 auf dem Weg zum offenen Regierungs- und Verwaltungshandeln erreicht wurden: Der OpenGovernmentPakt NRW, geschlossen zwischen der Landesregierung und den NRW-Kommunen sowie die Mitarbeit Deutschlands in der internationalen Open Government Partnership (OGP), ein internationales Bündnis aus 70 Staaten, die sich der Idee eines offenen, transparenten, kooperativen Regierungs- und Verwaltungshandelns unter Anwendung moderner Technologien verpflichtet haben.
Beides, der Beitritt Deutschlands zur OGP als auch die Landesinitiative eröffnen die einmalige Gelegenheit, die politisch-administrative Kultur weiterzuentwickeln und den Wandel zur offenen Gesellschaft anzugehen und konkret mit Leben zu füllen. Dieser Kulturwandel wird dazu beitragen, dass Bürger, Regierung und Verwaltung gleichermaßen in hohem Maße profitieren auf dem Weg zu einer Politik 2.0.
Wir als zivilgesellschaftliche Akteure von Offene Kommunen NRW sind in die nun beginnenden Ausformulierungen und in die Ausgestaltung mit eingebunden, weil wir im Herbst 2016 in den bundesweiten Arbeitskreis der OGP aufgenommen wurden. Dies unter anderem auch vor dem Hintergrund unseres Papiers „OpenGovernmentManifest NRW“, welches 2015/16 im Rahmen von Offene Kommunen NRW erarbeitet wurde. Der Arbeitskreis OGP setzt sich für die aktive Mitwirkung Deutschlands in der Open Government Partnership (OGP) ein und versteht sich als ein offener Zusammenschluss von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftsvertretern und interessierten Einzelpersonen. Im OGP-Arbeitskreis sind ExpertInnen aus allen Dimensionen von Open Government vertreten. Der Arbeitskreis und seine Mitglieder ist getragen von der gemeinsamen Überzeugung, dass eine gestaltende Beteiligung / Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der Open Government Partnership einen Kulturwandel zu mehr Offenheit, Transparenz, Bürgerbeteiligung und damit eine Stärkung der repräsentativen Demokratie und ihrer Handlungsfähigkeit zur Folge hat.
Der OGP-Arbeitskreis schlägt acht Handlungsfelder vor, die im ersten nationalen Aktionsplan, bis Sommer 2017 auszuarbeiten sind. Der Prozess dazu ist öffentlich und partizipativ angelegt. Der Aspekt von „Open Data“ als informationeller Kern von Open Government nimmt darin eine zentrale Stellung ein.
Wir stellen hier die acht Handlungsfelder so vor, wie sie sich in dem ersten Arbeitsgrundlagenpapier finden:
- Offene Daten (Open Data)
Von offenen Daten profitieren Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selber. Deswegen soll die Bundesregierung die automatisierte Öffnung von Regierungs- und Verwaltungsdaten im Hinblick auf die Nachnutzung der vorgenannten Akteure vorantreiben. Dazu eignet sich die Adaption der International Open Data Charter. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung gezielt datengetriebene Innovationen fördern, etwa durch neue Förderansätze und den unkomplizierten Zugang zu Fördermitteln. Der sogenannte Modernitätsfond des BMVI und der Prototype-Fond des BMBF stellen dafür einen gelungenen Anfang dar.
- Informationsfreiheit und Transparenz:
Um Transparenz in Politik und Verwaltung systematisch zu verankern, bedarf es einer Stärkung und Weiterentwicklung der Informationsfreiheit: Von der Hol-Schuld der Bürger, bei Informationsbedarf auf Antrag den Zugang zu Verwaltungsdokumenten zu bekommen, hin zu einer – bundesweiten – Bring-Schuld der Behörden, ihre Informationen der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die technischen – und rechtlichen – Möglichkeiten dazu sind vorhanden; im Wege steht eine administrative Kultur, die das Amtsgeheimnis höher hält als das öffentliche Interesse. Aber auch jenseits der politischen Exekutive muss es transparenter zugehen. Deswegen fordert der Arbeitskreis mehr parlamentarische Offenheit, offene Haushaltsdaten und ein offenes nationales Rechtsinformationssystem. Noch werden in Deutschland für viele Anfragen Gebühren erhoben. Das hält auch im internationalen Vergleich nicht Stand.
- Bürgerbeteiligung, Zusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement
Kern eines offenen Regierens ist die Revitalisierung der Staat-Bürger-Beziehung. Deswegen sollte die Arbeit im Rahmen der OGP genutzt werden, um mehrkanalbasierte, echte Teilhabe und Mitwirkung der Zivilgesellschaft, Bürger und Experten an der politischen Agendasetzung und an
Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen. Dazu müssen verbindliche Regeln für eine Zusammenarbeit und Beteiligung der Bürger erarbeitet und zivilgesellschaftliche Akteure mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden.
- Zukunftsdialoge
Mit den Zukunftsdialogen greift das Bundeskanzleramt bereits auf ein interessantes Instrument offenen Regierens zurück. Dieses sollte zukünftig für die Adressierung den langfristig anstehenden Herausforderungen weiter verstetigt werden, durch innovative Methoden weiterentwickelt und im internationalen Austausch vorgestellt und diskutiert werden.
- Innovationsmanagement und Open Innovation
Durch offene Innovation lassen sich dauerhaft wertvolle Impulse für offenes Regierungshandeln generieren. Die Bundesregierung sollte gezielt Innovationslabore für den innovativen Staat einrichten. Über diese Labore können auch externe Akteure in die Modernisierung eingebunden werden.
- Umgang mit Daten und mit personenbezogenen Daten
Die Bundesregierung sollte Verfahren und Standards entwickeln lassen, die in offenen Strukturen den Schutz der Privatsphäre im Sinne eines Privacy-by-Design-Ansatzes gewährleisten. Diese Expertise kann sie gewinnbringend in die internationalen Diskussionen einbringen.
- Schutz von IT-Systemen im Open Government
Die Bundesregierung sollte auch IT-Sicherheit auf die OGP-Agenda setzen. Gemeinsam mit anderen OGP-Mitgliedern lassen sich Risiken identifizieren und Lösungen entwickeln.
- Kompetenzaufbau und Qualifizierung
Bund, Länder und Kommunen müssen die dringend benötigten Kompetenzen für Open Government aufbauen. Dies erfordert Fortbildungsangebote, die einen langfristigen Kapazitätsaufbau sicherstellen. Der Aktionsplan sollte auch genutzt werden, um durch gezielte Kampagnen und Medienarbeit die Bürger über ein offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln zu informieren und sie an dieser Entwicklung teilhaben zu lassen. Wir freuen uns auf Kommentare und weitere Anregungen, die mit in die Diskussion einfließen können. Wir von Offene Kommunen NRW bleiben am Ball und begleiten den Prozess offen und konstruktiv.
Autorin: Dr. Anke Knopp